Zum 1. November 2012 tritt die neue Kennzeichnungsverordnung der EU für Autoreifen in Kraft, nach der alle Neureifen mit einem speziellen Energielabel ähnlich dem für Neufahrzeuge oder Elektro-Großgeräte gekennzeichnet werden müssen. Bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres müssen neu produzierte Reifen durch Aufkleber oder Zusatzinformationen gekennzeichnet werden, bevor sie an Händler oder Werkstätten ausgeliefert werden können. Da Autoreifen oftmals nicht ausgestellt werden, müssen die potentiellen Käufer im Einzelhandel sowie mit der Rechnung über die entsprechende Kennzeichnung informiert werden. Dies gilt wie im Falle des PKW-Energie-Labels nur für Händler, nicht aber für redaktionelle Beiträge. Betroffen von der Kennzeichnungspflicht sind alle PKW-Reifen sowie Reifen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Dabei gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Werbematerialien und das Internet. Ausnahmen bilden lediglich runderneuerte Reifen, professionelle Geländereifen und Rennreifen.
Etwa 25 % der gesamten CO2-Emissionen werden heutzutage durch den Straßenverkehr erzeugt, 20 bis 30 % des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs entfallen dabei auf die Reifen. Diese Zahlen machen deutlich, dass im Bereich der Bereifung eines Kfz durchaus große Einsparmöglichkeiten liegen, die die EU nun durch das neue Energie-Label für Autoreifen zur weiteren Senkung der Emissionen nutzen möchte. Durch das Energie-Label soll der Kunde bereits im Vorfeld des Reifenkaufs über die Effizienz der Reifen informiert und dadurch für die Problematik weiter sensibilisiert werden. Mögliche Anreize für die Produktion oder den Kauf Energie-effizienter Reifen zu setzen, überlässt das Europäische Parlament den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Am Beispiel zeigt sich, dass sich das neue Energie-Label für Autoreifen aus insgesamt drei Komponenten zusammensetzt, die gemeinsam eine unkomplizierte und schnelle Einschätzung von Effizienz, Sicherheit und Fahrkomfort ermöglichen. Hinsichtlich der Energie-Effizienz wird eine Farbskala ähnlich der des PKW-Energie-Labels verwendet, die vom dunkelgrünen „A“ (für besonders gute Energie-Effizienz) bis hin zum tiefroten „G“ (für eine schlechte Energie-Bilanz) reicht. Die zweite Komponente gibt Aufschluss über die Reifenhaftung bei Nässe, eine elementare Information hinsichtlich der Fahrsicherheit eines Reifens. Zur Förderung der Produktion geräuscharmer Reifen hat sich das Europäische Parlament entschlossen, dem Energie-Label als dritte Komponente zusätzlich ein Lärm-Piktogramm beizufügen, in dem der Lärmpegel der Reifen während der Fahrt durch Schallwellen angezeigt wird. Besonders geräuscharme Reifen mit einer Lärmentwicklung von unter 68 Dezibel werden beispielsweise mit nur einer schwarzen und zwei weißen Schallwellen gekennzeichnet. Darüber hinaus wird der Lärmpegel der Reifen noch als Zahlenwert in Dezibel angegeben.






26. Januar 2012 um 11:10
Eine gute Neuigkeit für den Verbraucher. Der Reifen ist und bleibt ein High-Tech Produkt aber mit dem Label kann man sich selbst ohne Kenntnisse einen Reifen bewerten und leichter vergleichen.